ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Soweit nicht gemäß § 656a BGB* die Textform für den Abschluss des Maklervertrages vorgeschrieben ist, kommt zwischen der BELETAGE UG (im Folgenden: Makler) und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde) mit der Verwendung unserer Angebote insbesondere diesbezüglicher Kontaktaufnahme ein Maklervertrag zustande. Für das Vertragsverhältnis gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:
Mit unseren Angeboten bieten wir Ihnen unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben des Grundeigentümers und/oder des Vermieters oder Vormieters richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zuganges der Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt; es dürfen daher weder das Angebot noch Einzelheiten daraus Dritten ohne unsere Einwilligung weitergegeben werden.
Im Fall des Verkaufs einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses verpflichten sich der Verkäufer und der Käufer im Sinne des § 656c Abs. 1 BGB, uns als Makler von der Maklercourtage von insgesamt 5 % vom Kaufpreis exkl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer jeweils in gleicher Höhe einen Anteil von 2,5 % vom Kaufpreis exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Diese Regelung gilt nur, sofern der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Ist bei dem Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses im Sinne des § 656c Abs. 1 BGB der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder im Falle des Verkaufs eines (Bau-)grundstücks, einer Gewerbeimmobilie oder eines an eine Vielzahl von Parteien vermietetes Wohnhaus (Zinshaus), sowie im Fall der Vermietung von Gewerberäumen, kommt ein Maklervertrag mit dem Käufer/Mieter zustande, wenn der Käufer/Mieter von unserem Angebot Gebrauch macht, unabhängig davon, ob der Käufer/Mieter sich mit uns oder z.B. dem Eigentümer (Vermieter oder Vormieter) direkt in Verbindung setzt. Die Höhe einer in diesen Fällen allein vom Käufer/Mieter zu zahlenden Maklercourtage richtet sich nach Vereinbarung oder beträgt im Falle des Fehlens einer Vereinbarung 2,5 % vom Kaufpreis exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Im Fall der Vermietung von Wohnräumen tragen Vermieter und Mieter anteilig die Maklercourtage, es sei denn, wir holen ausschließlich aufgrund eines Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungseigentümer, Wohnungssuchenden oder einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten bzw. exklusiv zu suchen.
Die angegebene Maklercourtage ist in allen Fällen nur dann zu zahlen, wenn ein Hauptvertrag (Kaufvertrag/Mietvertrag) über das Objekt zustande kommt.
Die Provision ist bei Abschluss des Hauptvertrages zur Zahlung fällig, auch wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken.
Im Falle des Verkaufes eines Objektes sind Käufer und Verkäufer damit einverstanden, dass wir auch für den jeweiligen Vertragspartner tätig sind.
Haben wir nach Angebot eines Kaufobjektes nicht binnen zwei Wochen von dem Empfänger eine Mitteilung, dass und von wem er das gleiche Objekt evtl. bereits aufgegeben erhalten hat, ist er mit einer entsprechenden späteren Behauptung ausgeschlossen; wir sind verpflichtet, den Empfänger bei Beginn der Frist auf diese Bedeutung besonders hinzuweisen. Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen.
Die Haftung des Maklers ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden €5,0 Mio., für Vermögensschäden € 500.000.) beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung des Maklers darüber hinaus der Höhe nach auf vorhersehbare und typische Schäden begrenzt. Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen sind solche Ansprüche ausgenommen, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit beruhen.
Gegen die Provisionsforderung des Maklers kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfange an Dritte übermittelt.
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Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt und werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg.
*§ 656a BGB Textform
Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.
Stand: Januar 2025